I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte betreibt die Lagerung und Spedition von Getreide sowie eine Getreidemühle. Zu ihrem Betriebsvermögen gehört ein Getreidesilo, der an seeschifftiefem Wasser liegt und mit besonderen Lade- und Löscheinrichtungen für den Güterumschlag versehen ist.
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