I. Streitig ist in dem Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung für den Veranlagungszeitraum 1958, ob Zinsen aus einer am 21. Juni 1948 bestehenden Valuta-Forderung bei der Gewinnermittlung nicht mehr zu berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 1 und 5, § 12 Abs. 1 und 6 - 4. DMBEG - in Verbindung mit § 10, § 26 Abs. 1, § 47, § 73 Abs. 4, § 74 Abs. 1 und 3 DMBG).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|