BFH - 26.03.1971 (VI R 202/68) - DRsp Nr. 1997/10514
BFH, vom 26.03.1971 - Aktenzeichen VI R 202/68
DRsp Nr. 1997/10514
»Zu den beweglichen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 19 BHG 1964 kann ein Kassenhäuschen gehören, das in einer Markthalle errichtet ist, um unmittelbar und ausschließlich dem Gewerbebetrieb eines Händlers zu dienen.«
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