I. Das Finanzamt (FA) hatte der GmbH in Berlin in den Jahren 1964 bis 1966 für die Beschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens Investitionszulagen gewährt. Über das Vermögen der GmbH wurde am 1. September 1967 das Konkursverfahren eröffnet. Der Kläger wurde als Konkursverwalter eingesetzt. Am 5. September 1967 gab er den Betrieb der GmbH auf und veräußerte danach das gesamte bewegliche Anlagevermögen. Der größte Teil dieser Wirtschaftsgüter wurde an ein Unternehmen im Schwarzwald veräußert.
Mit Bescheid vom 28. Dezember 1967 forderte das FA Investitionszulagen in Höhe von insgesamt rd. 22.790 DM für diejenigen begünstigten Wirtschaftsgüter zurück, die vor der Veräußerung noch nicht drei Jahre zum betrieblichen Anlagevermögen der GmbH gehört hatten. Im Rückforderungsbescheid vertrat das FA die Auffassung, daß der Rückzahlungsanspruch zu den Massekosten gehöre.
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