I. Am ... Dezember 1973 wurde durch das Amtsgericht M. ein mit einem steuerbegünstigten Zweifamilienhaus bebautes Grundstück versteigert. Das von dem Versteigerungsschuldner errichtete Gebäude war am ... Juni 1970 bezugsfertig geworden. Nach dem Inhalt des Zuschlagsbeschlusses ist A Meistbietender geblieben. Nach dem Schluß der Versteigerung erklärte er bei der Anhörung über den Zuschlag, er habe nur namens und in Vollmacht für den Kläger und Revisionskläger (Kläger) geboten. Der während der Versteigerung anwesende Kläger bestätigte die Vollmacht und dem Kläger den Zuschlag und bestimmte u.a., daß auch der Meistbietende als Gesamtschuldner hafte.
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