BFH - 26.05.1971 (IV R 61/66) - DRsp Nr. 1997/10663
BFH, vom 26.05.1971 - Aktenzeichen IV R 61/66
DRsp Nr. 1997/10663
»1. Auch wenn ein Erfinder die Herstellung und den Vertrieb des von ihm erfundenen Gegenstandes einer hierzu gegründeten und von ihm beherrschten Kapitalgesellschaft überläßt, verwertet er die Erfindung in einem fremden Betrieb. 2. Mit der Verwertung einer Erfindung wird im Falle der Gestattung der Nutzung durch einen Dritten nicht schon mit dem Abschluß eines die Nutzung gestattenden Vertrages begonnen, sondern erst mit der Herstellung und dem Vertrieb des erfundenen Gegenstandes. Es ist in der Regel nicht erforderlich, daß dem Erfinder bereits Erträge zugeflossen sind. 3. Für Zusatzpatente gilt nicht der für das Hauptpatent laufende, sondern ein eigener Begünstigungszeitraum.«
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