BFH - 26.09.1979 (VI R 58/76) - DRsp Nr. 1997/14340
BFH, vom 26.09.1979 - Aktenzeichen VI R 58/76
DRsp Nr. 1997/14340
»Ein Gerichtsvollzieher kann den von der Verwaltung festgesetzten Durchschnittssatz für Verpflegungsmehraufwendungen wegen mehr als zwölfstündiger, dienstlich veranlaßter Abwesenheit von der Wohnung nur insoweit in Anspruch nehmen, als dieser die ihm als steuerfreier Auslagenersatz zugeflossenen Wegegelder und Reisekostenentschädigungen (Tagegelder) übersteigt.«