I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer GmbH (Trägerunternehmen) zusammen mit einem Betriebsratsmitglied des Trägerunternehmens Vorstand einer Unterstützungskasse, die in der Form einer rechtsfähigen Stiftung errichtet war. Das Stiftungsvermögen bestand fast ausschließlich aus einem vereinbarten Darlehen an das Trägerunternehmen.
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