BFH vom 26.11.1980
I R 47/78
Normen:
AO § 106 Abs. 1, § 109 Abs. 1, § 118 ;
Fundstellen:
BFHE 132, 194
BStBl II 1981, 287

BFH - 26.11.1980 (I R 47/78) - DRsp Nr. 1997/14813

BFH, vom 26.11.1980 - Aktenzeichen I R 47/78

DRsp Nr. 1997/14813

»1. Zur steuerrechtlichen Haftung des Liquidators einer rechtsfähigen Stiftung (Unterstützungskasse). 2. Interessenwiderstreit aufgrund Doppelstellung als Organ der Stiftung und zugleich ihres Trägerunternehmens entlastet ein Vorstandsmitglied haftungsrechtlich nicht, wenn Stiftungsvermögen unter Aufgabe der satzungsgemäßen Verwendung dem Trägerunternehmen überlassen wird.«

Normenkette:

AO § 106 Abs. 1, § 109 Abs. 1, § 118 ;

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer GmbH (Trägerunternehmen) zusammen mit einem Betriebsratsmitglied des Trägerunternehmens Vorstand einer Unterstützungskasse, die in der Form einer rechtsfähigen Stiftung errichtet war. Das Stiftungsvermögen bestand fast ausschließlich aus einem vereinbarten Darlehen an das Trägerunternehmen.