I. Der Steuerpflichtige (Kläger, Revisionskläger) ist Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Berlin (West). Er hatte 1968 Einnahmen aus einer freiberuflichen Nebentätigkeit in Höhe von ...DM. Er beantragte in der Umsatzsteuererklärung 1968, ihm einen Freibetrag von ...DM gemäß § 19 Abs. 2 UStG 1967 zu gewähren und die danach auf 0 DM festzusetzende Umsatzsteuerschuld gemäß § 13 des Berlinhilfegesetzes (BHG) 1968 um ...DM (4 v.H. von ...DM) zu kürzen. Das Finanzamt FA - (Beklagter Revisionsbeklagter) setzte die Umsatzsteuer für 1968 auf 0 DM fest und lehnte die Kürzung ab.
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