I. Die Revisionskläger sind die Erben ihrer am 19. Dezember 1966 verstorbenen Mutter (Erblasserin). Diese war mit 25.000 DM an dem 50.000 DM betragenden Stammkapital einer GmbH beteiligt.
In einem notariellen Vertrag vom 27. April 1954 verpflichtet sich die Erblasserin, ihren Geschäftsanteil an die GmbH zu übertragen, und zwar einen Teilbetrag von 12.500 DM unmittelbar nach ihrem Ableben, den Restanteil von 12.500 DM nach dem Tode ihrer Tochter, jedoch keinesfalls vor ihrem eigenen Ableben, den ganzen Geschäftsanteil oder den jeweils innegehaltenen Restanteil sofort, falls ihr Sohn die Rechte aus der Beteiligung in irgendeiner Beziehung geltend machen sollte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|