BFH vom 28.03.1979
I R 59/78
Fundstellen:
BFHE 128, 135
BStBl II 1979, 650

BFH - 28.03.1979 (I R 59/78) - DRsp Nr. 1997/14229

BFH, vom 28.03.1979 - Aktenzeichen I R 59/78

DRsp Nr. 1997/14229

»Eine gleichzeitig mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels eingelegte unbedingte Revision wird mit ihrer Zulassung durch den BFH nachträglich (rückwirkend) statthaft.«

Die Revisionen der Klägerin sind zulässig.

Der Zulässigkeit steht nicht entgegen, daß die Revisionen vor ihrer Zulassung eingelegt worden sind.

Die Revisionen waren zwar ursprünglich nicht statthaft; die Voraussetzungen der §§ 115 Abs 1 oder 116 der Finanzgerichtsordnung (FGO) waren nicht erfüllt. Mit ihrer Zulassung durch den Beschluß I B 22 - 23/78 sind sie jedoch nachträglich (rückwirkend) statthaft geworden (vgl Tipke-Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 9. Aufl, § 120 FGO Tz 3b; Ziemer-Birkholz, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl, § 120 Tz 8).