I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), ein am 7. März 1977 in das Vereinsregister eingetragener Verein, bekennt sich in seiner Satzung vom ... zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und erklärt sich für parteipolitisch und konfessionell ungebunden (§ 2 2.1 der Satzung). Er verfolgt (§ 2 2.2 und 2.3 der Satzung) "zum Zwecke des Umweltschutzes ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele", und zwar "insbesondere
a) die Bevölkerung über die Umweltgefahren und deren Abwendungsmöglichkeiten aufzuklären;
b) die Bürger anzuregen, Umweltgefahren verhindern, beseitigen oder vermindern zu helfen;
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