I. Streitig ist, ob und in welcher Höhe die Revisionsklägerin selbst oder ihre Gesellschafter einen nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 EStG steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn (§ 16 EStG) erzielt haben.
Die Revisionsklägerin ist eine OHG; an ihrem Gewinn sind der Gesellschafter K. mit 60 v.H. und der Gesellschafter R. mit 40 v.H. beteiligt. Sie betrieb bis zum 29. Dezember 1960 ein Lichtspieltheater. Dieses befand sich in gemieteten Räumen auf einem gemischtgenutzten Grundstück im Eigentum des Gesellschafters K., der für das Grundstück unter der Bezeichnung "Grundstücksgesellschaft B." eine selbständige, von der Bilanz der OHG getrennte Bilanz aufstellte. Das Grundstück wurde weder ganz noch zum Teil in den Bilanzen der OHG geführt.
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