I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt seit 1961 ein Hotel mit 50 Betten. In den Streitjahren 1974 und 1975 errichtete er an dem Hotel einen Anbau, der zwei Appartements mit je vier Betten sowie -insoweit besteht zulagerechtlich im Revisionsverfahren kein Streit mehr- eine Wohnung enthält, die übers Jahr gesehen von der Familie des Klägers nicht unerheblich privat genutzt wird. Auf die Streitjahre entfallen Teilherstellungskosten von 68.780 DM und 52.698,50 DM.
Für die Investition begehrte der Kläger die Regionalzulage nach § 1 des Investitionszulagengesetzes 1969 (InvZulG). Dem Antrag war eine Bescheinigung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft vom 14. Mai 1973 beigefügt, in der eine Betriebstättenerweiterung mit einer Gesamtinvestition von 387.753 DM als förderungswürdig anerkannt wurde. In dem der Bescheinigung zugrunde liegenden Antrag vom 4. August 1972 hatte der Kläger angegeben, daß er durch die Erweiterung seines Hotels zusätzlich neun Appartements mit 36 Betten sowie zwei neue Arbeitsplätze schaffen wolle.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|