I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Gemeinde, erwarb mit notariellem Vertrag vom 19. Februar 1964 (Vertrag I) verschiedene landwirtschaftliche Grundstücke.
Ihren Auflassungsanspruch trat die Klägerin in derselben notariellen Urkunde an die Eheleute X zu je 1/2-Anteil ab.
Im vorliegenden Fall geht es um die Grunderwerbsteuer für den Erwerb (in Form der Abtretung des Auflassungsanspruchs) durch Herrn X von der Klägerin, welche die Zahlung der Steuer übernommen hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|