BFH - 30.04.1971 (III R 89/70) - DRsp Nr. 1997/10625
BFH, vom 30.04.1971 - Aktenzeichen III R 89/70
DRsp Nr. 1997/10625
»1. Die Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages nach § 2 des Grundstücksverkehrsgesetzes vom 28.07.1961 (BGBl I 1961, 1091) läßt die Kaufpreisforderung auch bewertungsrechtlich rückwirkend vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an entstehen. 2. Ein auflösend bedingter Rechtserwerb liegt vor, wenn die Rechtswirkungen eines bedingt abgeschlossenen gegenseitigen Vertrages nach dem Willen der Vertragsparteien sofort eintreten sollen und der Leistungsaustausch im Feststellungszeitpunkt vereinbarungsgemäß weitgehend vollzogen ist. 3. Ein im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bestehendes Vorkaufsrecht kann durch Parteivereinbarung nicht zur Bedingung im Sinne der § 4 ff. BewG erhoben werden.«