BFH - 30.04.1980 (VII K 1/77) - DRsp Nr. 1997/14596
BFH, vom 30.04.1980 - Aktenzeichen VII K 1/77
DRsp Nr. 1997/14596
»1. Schwingen, die in Rasenmähern (Balkenmähern) eine Drehbewegung in eine hin- und hergehende Bewegung umsetzen sollen, fallen als Teile von Getrieben unter die Tarifnr. 84.63 des GZT. 2. Hat der Kläger bereits im Verwaltungsverfahren die Zuweisung einer Ware zu einer bestimmten Tarifnummer durch eine vZTA angestrebt, so kann er dieses Ziel auch mit der Verpflichtungsklage weiterverfolgen.«