I. Bei der Einkommensteuerveranlagung 1970 bis 1973 ist streitig, ob bei den gewerblichen Einkünften des Klägers Ausgaben für einen Angelteich als Betriebsausgaben abzusetzen sind. Der Kläger ist Inhaber eines verarbeitenden Betriebs. Im Jahre 1970 pachtete er für 12 Jahre ein Gewässer, das ausschließlich den Betriebsangehörigen als Angelteich dient. Der Pachtzins betrug jährlich .... DM. Hinzu kamen Ausgaben, die mit der Nutzung des Gewässers im Zusammenhang standen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|