BFH - 31.08.1971 (VIII R 61/68) - DRsp Nr. 1997/10685
BFH, vom 31.08.1971 - Aktenzeichen VIII R 61/68
DRsp Nr. 1997/10685
»Der VIII. Senat des BFH legt gemäß § 11 Abs. 4FGO dem Großen Senat des BFH folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor: 1. Ist die Frage, ob Heizungs-, Fahrstuhl- sowie Belüftungs- und Entlüftungsanlagen einer gegenüber dem Gebäude gesonderten AfA unterliegen, für Gebäude des Privatvermögens und des Betriebsvermögens gleichartig zu beurteilen? 2. Für den Fall, daß der Große Senat die gleichartige Beurteilung für geboten hält: Ist davon auszugehen, daß die bezeichneten Anlagen derselben AfA wie das Gebäude unterliegen?«