I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Beiladung gemäß § 174 Abs. 5 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) in einem finanzgerichtlichen Verfahren.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|