BFH - Beschluss vom 01.07.2004
I S 3/04

BFH - Beschluss vom 01.07.2004 (I S 3/04) - DRsp Nr. 2004/15828

BFH, Beschluss vom 01.07.2004 - Aktenzeichen I S 3/04

DRsp Nr. 2004/15828

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Vereinbarung zwischen der Antragstellerin und einer Schwestergesellschaft aus steuerlicher Sicht zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) führt. Der Antragsgegner (das Finanzamt --FA--) hat dies angenommen und gegenüber der Antragstellerin entsprechende Steuerbescheide erlassen. Einspruch und Klage gegen diese Bescheide hatten keinen Erfolg. Eine von der Antragstellerin erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tage (I B 4/04) als unzulässig verworfen.

Nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde beantragte die Antragstellerin beim FA eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) der angefochtenen Bescheide. Diesen Antrag lehnte das FA ab. Daraufhin hat sich die Antragstellerin mit einem Antrag auf AdV an den Bundesfinanzhof (BFH) gewandt. Dieser Antrag ist Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.