I. Streitig ist, ob ein aus einer Rechnung abgeleitetes Recht auf einen umsatzsteuerrechtlichen Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einem Übertragungsvorgang gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten bei der begünstigten Kapitalgesellschaft als Einlageforderung zu behandeln und gliederungsrechtlich nicht vor dem Erfüllungszeitpunkt als Eigenkapital gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 4 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) a.F. --sogenanntes EK 04-- zu erfassen ist.
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