I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist selbständiger Rechtsanwalt. Die gegen den Einkommensteuerbescheid erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) ab. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) habe die Besteuerungsgrundlagen zutreffend ermittelt. Negative Einkünfte aus dem Veranlagungszeitraum 2001, die zurückgetragen werden könnten, lägen nicht vor. Die Festsetzung der Zinsen und des Solidaritätszuschlags sei rechtmäßig.
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