I. Die Mutter und der Onkel (O) der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) waren bis 1995 Miteigentümer je zur Hälfte eines 1 588 qm großen Grundstücks, das mit einer Werkhalle, einem viergeschossigen Wohn- und Bürogebäude sowie einem weiteren zwei- bis viergeschossigen Gebäude mit Wohn-, Büro- und Lagerräumen bebaut war.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|