Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war in den Streitjahren (1984 bis 1986) neben einer Tätigkeit bei einem Geldinstitut auch mit der Vermittlung von Immobilien befasst. Im Jahr 1984 war er gemeinsam mit R, dem Beigeladenen zu 2, an der Vermarktung von drei in Eigentumswohnungen unterteilten Mehrfamilienhäusern in D und B beteiligt. Erwerberin und anschließende Veräußerin der Objekte war die mittlerweile verstorbene W gewesen, deren Rechtsnachfolgerin die Beigeladene zu 1 ist.
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