I. Der Prozessbevollmächtigte der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) beantragte in der Klageschrift zugleich Akteneinsicht beim in der Nähe seiner Kanzlei gelegenen Amtsgericht (AG) X. Das Finanzgericht (FG) gewährte mit Beschluss vom 16. Mai 2007 Akteneinsicht in die den Streitfall betreffenden Steuerakten durch Einsichtnahme in den Räumen des FG. Den weitergehenden Antrag auf Akteneinsicht in den Räumen des AG lehnte es ab.
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