I.
Die Antragstellerin ist eine GmbH & Co. KG, die der X-Unternehmensgruppe angehört. Sie ist vom Antragsgegner (Finanzamt --FA--) als Großbetrieb bzw. als Konzernunternehmen im Sinne der
Seit dem Jahr 2002 führt das FA bei der Antragstellerin eine Außenprüfung für die Jahre 1996 bis 2000 durch. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Die Antragstellerin hat die Steuererklärungen für das Jahr 2001 vor dem 31. Dezember 2003 eingereicht.
Am 30. Oktober 2006 verfügte das FA den Erlass einer Prüfungsanordnung, wonach für die Jahre 2001 bis 2004 die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer geprüft werde. Als voraussichtlicher Beginn der Prüfung war der 11. Dezember 2006, 8.00 Uhr, angegeben. Die Betriebsprüfer H und S sowie der Fachprüfer B und der Fachprüfer T waren als Prüfer vorgesehen. Der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin erklärte auf telefonische Nachfrage des FA vom 7. Dezember 2006, eine Prüfungsanordnung sei der Antragstellerin nicht zugegangen.
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