I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wendet sich gegen die vom Beklagten und Beschwerdegegner (Hauptzollamt --HZA--) auf das
Der Einspruch ist ohne Erfolg geblieben. In der mündlichen Verhandlung über die daraufhin erhobene Klage hat die Klägerin ihr bisheriges tatsächliches Vorbringen korrigiert und vortragen lassen, der Armreif sei anlässlich ihres 40. Geburtstags von ihrer Mutter auf einer Messe in X als nach bestimmtem Muster zu fertigendes Schmuckstück bei einem Juwelier in Auftrag gegeben worden, bei dem gleichzeitig ein weiteres Schmuckstück erworben worden sei, über welches sie kürzlich einen Beleg aufgefunden habe.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|