Im Klageverfahren war streitig, ob für bestimmte, vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) als Betriebsvorrichtungen angesehene Wirtschaftsgüter in einem zum 1. Juni 1984 fertiggestellten Gebäude die Begünstigungsfrist für bewegliche Wirtschaftsgüter nach §
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab und ließ die Revision nicht zu.
Hiergegen richtet sich die auf grundsätzliche Bedeutung und Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gestützte Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|