I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Gewerbetreibender. In der Zeit vom 17. November 1988 bis zum 5. Dezember 1988 fand bei ihm eine Betriebsprüfung statt. Nach deren Feststellungen hatte er Warenbestände unzutreffend (zu niedrig) bewertet. Die aufgrund der Außenprüfung geänderten Einkommensteuerbescheide, die im Juli 1989 ergingen, wurden bestandskräftig.
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