Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist vom Beklagten und Beschwerdegegner (Hauptzollamt --HZA--) mit Bescheid vom 19. April 2000 wegen vorschriftswidriger Einfuhr von Zigaretten in das Zollgebiet der Gemeinschaft als Steuerschuldner in Anspruch genommen worden. Für die Einfuhren in den Jahren 1993 und 1994 über einen österreichisch-deutschen Grenzübergang wurden Zoll, Tabak- und Einfuhrumsatzsteuer und für die Einfuhren in den Jahren 1995 bis 1999 aus Österreich, für die --mit Ausnahme des Jahres 1995-- bereits in Österreich Zoll und österreichische Tabak- und Einfuhrumsatzsteuer erhoben worden war, deutsche Tabaksteuer festgesetzt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|