I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, erhob nach einer Außenprüfung gegen die nach § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) geänderten Steuerbescheide Einspruch. Einziger Streitpunkt war, ob die Klägerin für die von ihrem Alleingesellschafter gepachteten Wirtschaftsgüter ein überhöhtes Entgelt entrichtet und dadurch verdeckt Gewinne ausgeschüttet hat (§ 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes -- KStG --). Der Einspruch richtete sich auch gegen die geänderten Körperschaftsteuerbescheide 1997 bis 2001 und hatte zum Teil Erfolg.
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