Die Zulassung der Revision beruht auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
Die Rechtsfrage, ob die Aufnahme eines atypisch stillen Gesellschafters in eine Gesellschaft gegen Zahlung einer Bareinlage eine Leistung der Gesellschaft an diesen gegen Entgelt i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes darstellt, hat grundsätzliche Bedeutung.
Der Klärungsbedarf der Rechtsfrage ergibt sich aus dem Vorlagebeschluss des Senats vom 27. September 2001 V R 32/00 (BFHE 196, 349) an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (
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