BFH - Beschluß vom 10.02.2000
I R 60/99

BFH - Beschluß vom 10.02.2000 (I R 60/99) - DRsp Nr. 2000/4690

BFH, Beschluß vom 10.02.2000 - Aktenzeichen I R 60/99

DRsp Nr. 2000/4690

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erhob gegen Schätzungsbescheide des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) über Körperschaftsteuer 1996 und über Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals (vEK) gemäß § 47 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes zum 31. Dezember 1996 Klage, und zwar mit dem --zunächst nicht näher begründeten-- Antrag, "1. den/die angefochtenen Bescheid(e), auch in Form der Rb-Entscheidung aufzuheben, 2. im Unterliegensfall die Rev. zuzulassen".