I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) --eine GmbH, deren alleiniger Geschäftsführer der Steuerberater (A) ist-- erhob am 5. März 1998 beim Finanzgericht (FG) Köln gegen den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) Klage wegen Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer 1995, Feststellungen gemäß §
Die Klägerin hat mit einem von A unterzeichneten Schriftsatz Beschwerde erhoben. Sie begehrt die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO.
Das FA beantragt, die Nichtzulassungsbeschwerde zurückzuweisen.
II. Die Beschwerde war als unzulässig zu verwerfen.
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