BFH - Beschluß vom 11.01.1994 (VII B 100/93) - DRsp Nr. 1996/9986
BFH, Beschluß vom 11.01.1994 - Aktenzeichen VII B 100/93
DRsp Nr. 1996/9986
»Ist einem zur Einkommensteuer getrennt veranlagten Ehegatten ein Abrechnungsbescheid erteilt worden und ist im finanzgerichtlichen Verfahren über diesen Bescheid streitig, in welcher Höhe die von den Eheleuten geleisteten Vorauszahlungen auf die festgesetzte Steuerschuld des Klägers anzurechnen sind, so ist der andere Ehegatte zu diesem Verfahren nicht notwendig beizuladen.«