Auf Nichtzulassungsbeschwerden der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hat der beschließende Senat mit Beschluss vom 27. Februar 2002 IV B 45-48/01 die Revision gegen die Urteile des Finanzgerichts (FG) betreffend Gewerbesteuermessbeträge 1985 bis 1988 zugelassen. Der Beschluss beinhaltet einen rechtlichen Hinweis, in dem es u.a. heißt: Zwar bedürfe es keiner Einlegung der Revision durch die Beschwerdeführerin; innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses sei jedoch beim Bundesfinanzhof (BFH) eine Begründung der Revision einzureichen. Der Beschluss wurde dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 23. Mai 2002 zugestellt.
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