I. Die Konkursverfahren über das Vermögen der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), einer GmbH & Co. KG i.L., und über das Vermögen der dazugehörigen Komplementär-GmbH wurden 1990 gemäß §
Mit Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 25. April 1996 pfändete der Beklagte (das Finanzamt --FA--) wegen bestehender Abgabenschulden der Antragstellerin eine Forderung der Antragstellerin gegen Y über 8000 DM, die aus einem Vergleich resultierte, den die Nachtragsliquidatorin für die Antragstellerin am 16. April 1996 mit Y abgeschlossen hatte. Y gab die Drittschuldnererklärung ab und zahlte danach vereinbarungsgemäß monatliche Ratenzahlungen an das FA.
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