I. Die Beteiligten streiten --soweit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von Relevanz-- um die Zulässigkeit einer Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz (FördG) in Bezug auf ein Wirtschaftsgut, das von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) erst im Verlauf des Rechtsstreits im Wege der Bilanzberichtigung nachträglich aktiviert worden ist.
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