I. Der Antragsteller, Kläger und Beschwerdeführer (Antragsteller) stellt großformatige Modelle von historischen Schiffen her, wobei er sich im Wesentlichen an historischen Originalstichen, Skizzen und Detailzeichnungen orientiert. Im Streitjahr 2003 arbeitete er ausschließlich für den Auftrag, ein Modell des historischen Schiffes X zu fertigen. Hierfür hatte er eine Anzahlung und im Verlauf des Jahres 2003 monatliche Abschlagszahlungen erhalten. Gegen seine im Jahr 2003 abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen, mit denen er aus den erhaltenen Zahlungen Umsatzsteuer in Höhe von 16 % herausgerechnet hatte, erhob der Antragsteller jeweils Einspruch mit der Begründung, dass der Umsatzsteuersatz von 7 % anzuwenden sei.
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