I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH, die im Streitfall als Treuhänderin und Steuerberatungsgesellschaft F-BHG auftrat. In der F-BHG hatten sich 17 Bauherren zusammengeschlossen, die je ein Reihenhaus- Baugrundstück mit einem darauf im Bauherrenmodell errichteten Reihenhaus erwarben. Die Reihenhäuser wurden 1983 bezugsfertig und anschließend überwiegend vermietet.
Nach § 1 Nr. 2 Buchst.k des zwischen der Antragstellerin und den Bauherren abgeschlossenen Treuhandvertrages vom 20. August 1982 war als Aufgabe der Antragstellerin u.a. vereinbart:
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