I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller), ein in den Niederlanden ansässiger niederländischer Staatsangehöriger, hat in den Jahren 1985 und 1986 mehrfach im Zusammenwirken mit anderen Personen eingeschmuggelten Rohkaffee in die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) verkauft. Der Antrags- gegner und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt --HZA--) nahm den Antragsteller deshalb mit Haftungsbescheid vom ... Dezember 1988 gemäß § 71 der Abgabenordnung (
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