I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) erwarb mit notariell beurkundetem Grundstückskaufvertrag vom 7. April 1993 ein Grundstück zum Kaufpreis von ... DM. Für diesen Erwerbsvorgang setzte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) gegen die Klägerin durch bestandskräftigen Bescheid vom 26. Juni 1998 Grunderwerbsteuer in Höhe von ... DM fest. Der Betrag war am 29. Juli 1998 fällig und wurde von der Klägerin am 5. Juli 2000 entrichtet; die verwirkten Säumniszuschläge betrugen ... DM. Nach Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrags hob das FA auf den Antrag der Klägerin mit Bescheid vom 6. November 2002 die Festsetzung der Grunderwerbsteuer gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) auf.
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