I. Die Klägerin und Antragstellerin (Klägerin) begehrt sinngemäß die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung eines Rechtsvertreters für eine beabsichtigte Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) wegen Kindergeld, die das Finanzgericht (FG) zugelassen hat.
Die Klägerin ist aserbaidschanische Staatsangehörige und Mutter eines 1991 geborenen Kindes. Sie hält sich seit Mai 2001 in der Bundesrepublik Deutschland auf. Zeitweise war sie geringfügig beschäftigt. Im September 2004 stellte sie einen Antrag auf Kindergeld. Zu diesem Zeitpunkt war sie im Besitz einer Duldung gemäß §
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