I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Eheleute und werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger veräußerte im Jahr 2000 (Streitjahr) ein Objekt, das er im Mai 1997 erworben hatte. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) sah hierin ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft i.S. des §
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