I. Der Antragsteller, der Eigentümer eines eigengenutzten Hausgrundstücks in A ist, war bis Ende 2003 als Baubetreuer und Unternehmensberater selbständig tätig. Im Dezember 2003 gab er die eidesstattliche Versicherung ab. Eine die Jahre 1998 bis 2000 betreffende Außenprüfung führte zu Einkommen- und Umsatzsteuernachforderungen, die sich --einschließlich Säumniszuschläge-- am 28. August 2007 auf 68 359,96 EUR beliefen.
Mit Schreiben vom 7. Dezember 2005 schlug der Antragsteller dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) vor, zur Vermeidung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens die Steuerschulden mit einer Einmalzahlung vom 3 000 EUR zu bereinigen. Die Mittel hierfür würden von dritter Seite bereitgestellt, die aber bei Einleitung der Verbraucherinsolvenz nicht mehr zur Verfügung ständen.
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