Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) möchte erreichen, dass sein Kfz, das serienmäßig als PKW Kombi hergestellt wird, jedoch vor der Zulassung umgebaut worden ist (Verringerung der Zahl der Sitzplätze auf zwei, nachgerüsteter Anhängebock und Frontschutz), vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) als Zugmaschine besteuert wird. Die Klage ist ohne Erfolg geblieben.
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