Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hatte gegen den geänderten Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr 1988 vom 16. Mai 1994 Einspruch eingelegt. Nachdem während des Rechtsbehelfsverfahrens bereits ein Änderungsbescheid ergangen und zum Gegenstand des Verfahrens geworden war, erließ der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) am 27. Juli 1999 eine Einspruchsentscheidung, die ausweislich der Postzustellungsurkunde am folgenden Tag zugestellt wurde.
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