I. Der Antragsteller ist Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und Mitglied einer Sozietät in NRW. Daneben betrieb er seit 1991 in Sachsen eine Rechtsanwalts-, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterpraxis, die er zum 1. Januar 1993 in eine mit Herrn Rechtsanwalt A gegründete Sozietät einbrachte. Da er nach dem Sozietätsvertrag zur Einrichtung der neu angemieteten Büroräume verpflichtet war, schaffte er nach dem Anlageverzeichnis für 1993 am 29. Januar 1993, 12./17. Februar 1993 und 5. März 1993 die Büroeinrichtung an, für die er im Streitjahr 1993 Sonderabschreibungen nach § 4 Abs. 2 des Fördergebietsgesetzes (FördG) in Höhe von 23 918 DM vornahm.
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