Von einer Wiedergabe des Tatbestandes wird gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs abgesehen.
1. a) Die Frage, ob die isolierte dingliche Haftung im Wege einer Teilwertminderung oder einer Rückstellungsbildung zu berücksichtigen ist, ist nicht klärungsbedürftig. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in seinen Entscheidungen vom 26. Januar 1989 IV R 86/87 (BFHE 156, 141, BStBl II 1989, 456) und vom 24. Juli 1990
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